Wie glaubwürdig sind die Aussagen eines zwölfjährigen Jungen, der für den Tod eines zehnjährigen Mädchens verantwortlich sein soll? Das ist die große Frage am Landgericht Hof im Prozess um das getötete Mädchen in einem Wunsiedler Kinderheim. Heute hat ein Gutachter die Aussagen des Jungen beurteilt und dieses Gutachten ist brisant.
Gutachter Lennart May hat keine Anhaltspunkte gefunden, dass die Aussagen des Jungen erlebnisbezogen waren. Demnach sei es sehr wahrscheinlich, dass er befragungsbedingte Falschaussagen gemacht haben könnte. In allen Befragungen bei der Polizei soll der Junge zur Tat selbst von sich aus keine Angaben gemacht haben. Erst auf erheblichen Druck soll er bruchstückhaft immer mehr erzählt und so im Laufe der Zeit eine mögliche Geschichte konstruiert haben.
Währenddessen hat aber der Anwalt des Jungen einen Antrag auf Befangenheit des Gutachters und des Gerichts gestellt. Denn der Gutachter soll ein persönliches Gespräch mit dem Jungen zur Beurteilung abgelehnt haben. Und auch das Gericht sieht darin keine Notwendigkeit.
red