Nach einem tödlichen Verkehrsunfall am 21. Juli auf der B289 bei Kulmbach sind nach wie vor viele Fragen offen. Eine 58-jährige Frau hatte die Bundesstraße auf Höhe der Weinbrücke mit ihrem Fahrrad überquert. Ein Auto hat sie erfasst. Sie war noch an der Unfallstelle verstorben. Wie genau es zu dem Unfall hatte kommen können, soll ein Gutachten klären. Das lässt allerdings noch auf sich warten. Der zuständige Sachbearbeiter bei der Polizei schätzt, dass die Unterlagen Staatsanwaltschaft bis Ende September bei der Bayreuther Staatsanwaltschaft auf dem Tisch liegen. Sie entscheide dann, wie es weiter geht und ob gegen den beteiligten Autofahrer Anklage, etwa wegen fahrlässiger Tötung, erhoben wird.
mso