Nach dem Tod einer 18-jährigen in Bindlach gehen die Ermittlungen der Polizei weiter. Die Staatsanwaltschaft Bayreuth ermittelt gegen einen 19-jährigen wegen des Verdachts des Totschlags. Er sitzt aktuell in Untersuchungshaft und soll das Mädchen am Freitagabend (24.5.) mit einem Messer getötet haben.
Die Polizei hat mittlerweile die Informationen bestätigt, dass sich die 18-jährige und der 19-jährige bereits vor der Tat kannten. Zur Klärung der genauen Todesursache soll es jetzt eine Obduktion geben, erste Ergebnisse der rechtsmedizinischen Untersuchung bestätigen die Information, dass es sich bei der Tatwaffe um ein Messer handelt. Das Motiv und weitere Einzelheiten sind weiterhin Gegenstand der Ermittlungen. Hier kommentiert die Polizei weiterhin nichts. Otto Lapp, Chefreporter des Nordbayerischen Kuriers:
„Wir wissen, dass es ein ganz normales und aufgewecktes 18-jähriges Mädchen gewesen ist. Sie hat vor nicht allzu langer Zeit ihren Führerschein gemacht. In dem Haus hat sie mit ihrer Mutter und ihrem Bruder gelebt, der jünger war. Das Haus ist jetzt versiegelt.“
Die gesamte Mitteilung der Polizei und der Staatsanwaltschaft:
„Im Fall der getöteten 18-Jährigen in Bindlach liegen erste Ermittlungsergebnisse der Kriminalpolizei Bayreuth und der Staatsanwaltschaft Bayreuth vor.
Ein 19-jähriger Tatverdächtiger soll die 18-Jährige am späten Freitagabend, 24. Mai 2024, in einem Einfamilienhaus in Bindlach gewaltsam getötet haben. Nachdem sich der 19-Jährige anschließend selbst über Notruf bei der Integrierten Leitstelle Bayreuth / Kulmbach gemeldet hatte, nahmen ihn Polizeibeamte kurze Zeit später am Tatort vorläufig fest. Daraufhin haben Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft Bayreuth die Ermittlungen zum Tötungsdelikt aufgenommen. Am Samstagnachmittag erließ ein Richter auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bayreuth wegen des Verdachts des Totschlags Untersuchungshaftbefehl gegen den 19-Jährigen.
Nach bisherigen Erkenntnissen waren sich die 18-Jährige und der 19-Jährige schon vor der Tat bekannt. Zur Klärung der genauen Todesursache ordnete die Staatsanwaltschaft die Durchführung einer rechtsmedizinischen Untersuchung an. Erste Ergebnisse deuten darauf hin, dass der Tatverdächtige seinem Opfer mit einem Messer todesursächliche Schnitt- und Stichverletzungen zugefügt haben soll. Das Motiv und weitere Einzelheiten sind nach wie vor Gegenstand der Ermittlungen.“
mz – jt