Die Uni Bayreuth stellt die Plagiatsprüfung von Alice Weidels Doktorarbeit ein. Seit Anfang Dezember geht die Universität Hinweisen auf Plagiate in der Doktorarbeit der AfD-Vorsitzenden nach. Jetzt teilt die Uni die Entscheidung der zuständigen Kommission mit. Es wird kein Hauptverfahren zur Überprüfung des Plagiatsverdachts geben. Der Grund: mangelnde Hinweise auf ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches wissenschaftliches Fehlverhalten. In der Doktorarbeit seien zwar vereinzelt Zitierfehler, die Passagen reichen aber nicht aus, um ein Fehlverhalten zu belegen. Die Entscheidung der Kommission fällt deswegen einstimmig aus. Das Verfahren zu Weidels Doktorarbeit aus dem Jahr 2011 wird eingestellt.
Die Ausführungen der Universität Bayreuth:
Nach Auffassung der Kommissionsmitglieder sind in der Arbeit vereinzelt Zitierfehler – das heißt die Übernahme von Textpassagen aus anderen Werken ohne entsprechende Kennzeichnung – festzustellen. Diese Passagen reichen aber nach Umfang und Bedeutung nicht aus, um gemäß den Anforderungen von § 8 der Satzung der Universität Bayreuth zur Sicherung der Standards guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten ein schuldhaftes (also grob fahrlässiges oder vorsätzliches) wissenschaftliches Fehlverhalten zu belegen. Diese Bewertung ergibt sich vor allem daraus, dass die Passagen, für die sich der Verdacht einer ungekennzeichneten Übernahme erhärtet hat, nach Zahl und Umfang gering sind und diese Passagen die Darstellung des allgemeinen volkswirtschaftlichen Wissenstandes bzw. Faktenbeschreibungen betreffen. Es handelt sich um eine einstellige Zahl von Passagen, in denen Lehrbuchwissen wiedergegeben wird. Ein Versuch, sich Forschungsergebnisse anderer Autoren anzueignen, die noch nicht allgemein bekannt sind, kann damit nicht festgestellt werden. Auch fehlen angesichts der geringen Zahl der Passagen Anhaltspunkte für ein systematisches Vorgehen. Daher stimmten die Kommissionmitglieder einstimmig gegen die Einleitung eines Hauptverfahrens. Das Verfahren wird gemäß § 14 Abs. 3 der Satzung eingestellt.
Der Ombudsperson der Universität Bayreuth war am 04.12.2023 ein Plagiatsverdachtsgutachten zur Dissertation von Dr. Alice Weidel zugegangen. Die Universität Bayreuth prüfte daraufhin den Plagiatsverdacht im Rahmen des dafür vorgesehenen Verfahrens, welches in der „Satzung der Universität Bayreuth zur Sicherung der Standards guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten“ (https://www.amtliche-bekanntmachungen.uni-bayreuth.de/de/amtliche-bekanntmachungen/konsoldFassg-SamSa-ab2023-002/2023-002-164-kF.pdf) geregelt ist. Die Kommission für wissenschaftliche Integrität tagte insgesamt drei Mal. Sie gab, wie in der Satzung vorgesehen, Dr. Alice Weidel Gelegenheit zur Stellungnahme.
bea