Urteil im Mordprozess Mainleus: Zwölf Jahre für Hauptangeklagten

18. Dezember 2023 , 14:53 Uhr

Das Urteil im Mordprozess Mainleus ist gefallen. Zwölf Jahre wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung bekommt der Hauptangeklagte Marcel E.. 2 ½ Jahre Haft bekommt die zweite Angeklagte Tina H. wegen Beihilfe zum Totschlag.

Das Mordopfer, Heiko F., wurde regelmäßig schikaniert und geschlagen von seinen beiden männlichem Mitbewohnern. So auch in der Mordnacht. Am Abend wurde, wie eigentlich jeden Tag, viel Alkohol getrunken. Dann kam es zum Streit, weil Heiko F. eine Toilette verstopft haben soll. Der Streit artet aus. Marcel E. und der WG-Chef, der aufgrund seiner Gesundheit noch nicht angeklagt wurde, haben den 48-jährigen Heiko F. geschlagen – mit Fäusten, einer Krücke und einem Gehstock. So lange bis er bewusstlos aber noch nicht tot war. Um diese Straftaten zu verschleiern, so heißt es im Urteil, hat Marcel E. das Opfer weggebracht und bei winterlichen Bedingungen in einem Wald abgelegt. Dort ist Heiko F. dann innerlich verblutet und gestorben.

Das Gericht sagt, dass sich der Angeklagte bewusst war, dass Heiko F. stirbt, wenn er keine medizinische Hilfe bekommt und hat ihn zum Verschleiern der anderen Straftat – nämlich gefährliche Körperverletzung – allein im dem Wald gelassen. Dass er nicht lebenslänglich bekommen hat, liegt daran, dass er mit etwa 3,1 Promille vermutlich vermindert steuerungsfähig war. Und weil er bei der Polizei gestanden hatte. Die Angeklagte wurde wegen Beihilfe verurteilt, weil sie geholfen hat, das bewusstlose Opfer aus dem Haus zu tragen und die Prügel gleichgültig hingenommen hat. Sie sei aber nur Gehilfin und nicht Mittäterin gewesen, sagt Richter Bernhard Heim in der Urteilsverkündung.

Der Anwalt von Marcel E., Alexander Schmidtgall, wird wahrscheinlich nicht in Revision gehen:

„Ob wir das juristisch angehen weiß ich noch nicht, muss ich noch mit ihm besprechen. Aber von der Höhe her ist es durchaus maßvoll und wird der Tat gerecht.“

Das Mordmotiv der Verdeckungsabsicht sieht Schmidtgall allerdings nicht als gegeben, weil es in der Mordnacht viele Zeugen für die vorausgegangene Körperverletzung gegeben habe.

sir

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