Anders als in den vergangenen Wochen kommt der frühere Schüler am Tag der Urteilsverkündung ohne Handschellen in den Gerichtssaal. Nach einem lebensgefährlichen Angriff mit einer Art Baseballschläger auf einen Lehrer hat das Landgericht Ulm ihn zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Wegen Beihilfe zu gefährlicher Körperverletzung sprach das Gericht für den 23-Jährigen eine Strafe von eineinhalb Jahren auf Bewährung aus. Außerdem muss der Mann an den Lehrer ein Schmerzensgeld in Höhe von 5.000 Euro zahlen.
Der Vorsitzende Richter sagte, dass die Kammer mindestens eine Mitschuld bei dem 23-Jährigen sehe. Er soll im vergangenen Februar jedenfalls dabei geholfen haben, dem Lehrer «eine Abreibung zu verpassen und ihm erhebliche Schmerzen zuzufügen», erklärte der Richter in der Urteilsbegründung.
Ob der 23-Jährige jedoch derjenige war, der den Lehrer massiv verletzte, sei unklar. «Die Frage ist: Wer ist daran schuld?», so der Richter. Sicher sei, dass der Täter ein Mann war. «Viel mehr können wir dazu nicht sagen.»
Die Staatsanwaltschaft hatte dem 23-Jährigen vorgeworfen, den damals 34 Jahre alten Lehrer beim Verlassen des Schulgebäudes mit der Art Baseballschläger auf den Kopf geschlagen zu haben. Als Tatmotiv stand Rache im Raum, weil sich der Lehrer gegenüber anderen Schülern übergriffig verhalten haben soll. Dazu wird in einem separaten Verfahren noch ermittelt.
«Es ist ein schwieriges Puzzle, das wir zusammenzusetzen hatten», erklärte der Richter. In den vergangenen Wochen war vor Gericht rekonstruiert worden, wann sich der 23-Jährige am Tag der Tat wo aufgehalten hatte. Dazu wurden seine Geo- und Mobilfunkdaten ausgewertet.
Am Tag der Tat habe der Mann sein Auto in der Nähe des Tatorts geparkt und sei kurz nach der Tat damit weggefahren. Möglich sei, dass der Verurteilte einen Täter zum Tatort fuhr.
Anfang der Woche war der 23-Jährige überraschend aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Weil kein dringender Tatverdacht mehr bestand, hatte das Gericht den Haftbefehl aufgehoben. Nach Medienberichten hatten Zigarettenstummel mit der DNA des Angeklagten kurz vor den Plädoyers als wichtiges Indiz an Bedeutung verloren. Sie seien zwar in der Nähe des Tatorts gefunden worden, hätten allerdings einem Sachverständigen zufolge schon länger dort liegen können.
Mehr als 25 Zeuginnen und Zeugen hatten vor Gericht ausgesagt, etliche Sachverständige ihre Gutachten vorgestellt. Die Staatsanwaltschaft hatte dem 23-Jährigen versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen und eine Haftstrafe von acht Jahren gefordert. Der Verteidiger plädierte dagegen auf Freispruch, sein Mandant habe die Tat abgestritten.
Das Urteil des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung kündigte an, Revision einlegen zu wollen.
Quelle: dpa