Seit einigen Tagen hat es nachts Frost. Und damit beginnt auch die diesjährige Heizperiode. Wenn es in der eigenen Wohnung nicht warm wird, kann das zwei Gründe haben: Entweder ist die Heizung kaputt oder der Vermieter will Geld sparen und hat sie noch nicht eingeschaltet. Dazu ist er aber verpflichtet, wenn die Temperatur zwei Tage lang unter 18 Grad liegt, erklärt Anja Franz vom Mieterverein:
„Ich muss mich natürlich beim Vermieter beschweren und sagen, dass ich nicht die erforderlichen 20 bis 22 Grad erreiche. Dann kann ich von ihm verlangen dafür zu sorgen, dass in den nächsten 24 Stunden die Heizung läuft. Ansonsten mindere ich die Miete und wenn es ganz extrem kalt wird, kann ich die Miete auf null kürzen, beziehungsweise fristlos kündigen.“
Wenn im Mietvertrag eine maximale Raumtemperatur von unter 20 Grad für die Heizperiode steht, spielt das keine Rolle – eine solche Klausel ist unwirksam, sagt die Expertin.
red