Das Verwaltungsgericht Bayreuth beschäftigt sich am Montag (2.12.) mit der Klage eines abgelehnten Asylbewerbers. Der Mann aus Marokko ist vor drei Jahren nach Deutschland gekommen und hat als Koch in Bayreuth gearbeitet.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat den Asylantrag des Mannes damals abgelehnt. Und dagegen hat der Marokkaner vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth geklagt. Während des Asylverfahrens hat er eine Lehre als Koch begonnen. Diese Lehre läuft immer noch und soll planmäßig bis Sommer 2026 dauern. Doch inzwischen hat auch das Verwaltungsgericht seine Klage abgelehnt. Eigentlich wäre der Mann damit zur Ausreise verpflichtet. Inzwischen gibt es aber eine neue Vorschrift, die sagt, dass der Aufenthalt in Deutschland in so einem Fall bis zum Ende einer Ausbildung erlaubt werden könne. Das möchte der Marokkaner erreichen und geht deshalb erneut vor Gericht.
mz