Die Sommerferien sind die Zeit, in der sich viele junge Menschen etwas dazuverdienen möchten. Zum Beispiel Kellnern zählt zu den beliebtesten Ferienjobs. Aber auch im Altenheim auszuhelfen oder auf einem Feld bei der Ernte mitzumachen. Es gibt aber auch Arbeiten, die sich nicht als Ferienjob eignen und daher auch gar nicht erlaubt sind. Matthias Klar von der Agentur für Arbeit Bamberg-Coburg:
„Verboten sind Arbeiten mit besonderen Belastungen. Also, wenn man zum Beispiel etwas schweres heben muss. Genauso auch, wenn man besonderer Hitze, Kälte, Lärm oder Strahlung ausgesetzt ist. Das bedeutet im Umkehrschluss. Wenn ich zum Beispiel im Supermarkt arbeiten will oder in einem Büro oder Bistro aushelfen will, dann ist das alles erlaubt.“
Wer noch unter 18 ist, braucht außerdem eine Einverständniserklärung der Eltern, um einen Ferienjob beginnen zu können.
red