Im Konflikt um die Realisierung eines neuen Wohnquartiers auf dem Post-Gelände in der Nähe des Bayreuther Hauptbahnhofs bekommt die Stadt Rückendeckung von der Regierung von Oberfranken. Die Behörde hat eine Aufsichtsbeschwerde des Investors als sachlich unbegründet zurückgewiesen. Der städtebauliche Vertrag mit dem Investor sieht unter anderem eine Bauverpflichtung vor. Sie soll verhindern, dass die Flächen als Spekulationsobjekte auf unbestimmte Zeit brachliegen. Der Investor soll sich also dazu verpflichten, das Gelände in einem bestimmten Zeitrahmen zu bebauen. Dagegen hat er eine Beschwerde eingelegt. Die Regierung kommt bei ihrer Beurteilung zu dem Schluss, dass die Vorgehensweise der Stadt rechtlich „in keinster Weise zu beanstanden“ sei, heißt es in einer Pressemitteilung. Oberbürgermeister Ebersberger ruft den Investor auf, mit der Stadt an einer einvernehmlichen Lösung zu arbeiten.
mso