Gericht

Wolbergs-Verfahren in München auf Herbst verschoben

10. Januar 2025 , 16:32 Uhr

Vor dem Landgericht München I war für Februar das Verfahren gegen den früheren Regensburger Oberbürgermeister Wolbergs vorgesehen. Dass dieses verschoben wird, will sein Verteidiger nicht hinnehmen.

Die Neuverhandlung eines Prozesses gegen den früheren Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs vor dem Landgericht München I ist auf Herbst verschoben worden. Dagegen hat der Verteidiger, Peter Witting, laut Mitteilung Einwände erhoben.

Einem Gerichtssprecher zufolge kann die Hauptverhandlung «anders als zunächst geplant erst im September beginnen». Grund sei die vorrangige Bearbeitung von Haftsachen.

Witting sagte, er habe auf den Beschleunigungsgrundsatz verwiesen, nach dem über eine Anklage in «angemessener Zeit» verhandelt werden müsse. Eine weitere Verzögerung des seit insgesamt achteinhalb Jahren laufenden Verfahrens vertrage sich mit diesem Grundsatz nicht. Er forderte eine Durchführung wie ursprünglich geplant im Februar.

Bei dem Verfahren geht es um die teilweise Neuverhandlung des Parteispenden-Prozesses gegen Wolbergs vor dem Landgericht Regensburg 2018/19. Hintergrund war der Kommunalwahlkampf 2014.

Was bisher geschah

In dem Prozess wurde Wolbergs wegen zwei Fällen der Vorteilsnahme verurteilt, blieb aber straffrei. Von weiteren Vorwürfen wurde er freigesprochen. Dieses Urteil hob der Bundesgerichtshof im November 2021 in Teilen auf, beanstandete es als zu milde und verwies es zur Neuverhandlung an eine Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts München I.

Ein zweiter Prozess gegen Wolbergs vor dem Landgericht Regensburg endete 2020 mit einer Verurteilung wegen eines Falles der Bestechlichkeit zu einer einjährigen Bewährungsstrafe. Dieses Urteil bestätigte der BGH 2021 in Gänze. Gegen die beiden Regensburger Urteile sowie das des BGH legte Witting Anfang 2022 Verfassungsbeschwerde ein.

Das Landgericht München I setzte das ausstehende Verfahren zunächst nicht an mit der Begründung, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes abwarten zu wollen. Im September 2024 teilte das Bundesverfassungsgericht wiederum mit, dass der Rechtsweg nicht ausgeschöpft sei, und insofern die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen werde.

Quelle: dpa

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