Bundestagswahl führt zu vorgezogenen Fristen für Parteien

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Am 23. Februar 2025 ist Bundestagswahl. Am Freitag (27.12.) hat Bundespräsident Steinmeier den Weg für die vorgezogene Neuwahl offiziell freigemacht. Die Parteien haben noch bis Mitte Januar Zeit, um ihre Landeslisten beim Landeswahlleiter einzureichen. Das Gleiche gilt auch für die Kreiswahlvorschläge an die Kreiswahlleiter. Bis 24. Januar wird über die Zulassung entschieden. Spätestens am 3. Februar müssen die zugelassenen Wahlvorschläge dann veröffentlicht werden. Besonders Briefwähler haben dieses Mal weniger Zeit als sonst. Denn die Stimmzettel können erst dann gedruckt werden, wenn die zugelassenen Kandidaten feststehen.

Zum Wahlkreis Bayreuth gehört die Stadt Bayreuth, alle Landkreisgemeinden sowie einige Gemeinden im Landkreis Forchheim. Bei der letzten Bundestagswahl 2021 waren rund 56.000 Menschen aus der Region dazu aufgerufen, ihre Stimme abzugeben.

red

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