Haus geerbt? Das sind die Pflichten bei energetischer Sanierung

Es kann schneller gehen als gedacht: Die Großeltern oder ein anderer naher Verwandter stirbt und plötzlich ist man Hausbesitzer. Klingt erstmal gut, eine Immobilie zu haben. Aber: Erben müssen sich um die energetische Sanierung kümmern. Darauf macht die Verbraucherzentrale Bayern mit ihrer Beratungsstelle in Hof aufmerksam.
Da kann einen schon der Schlag treffen, wenn einem die Oma zwar ein uriges altes Häuschen hinterlässt, der Heizkessel aber schon weit über 30 Jahre alt ist oder Dach und Leitungen nicht gut gedämmt sind. Denn das gehört mittlerweile zu den Standards und kann richtig was kosten, wenn das nicht der Fall ist: 50.000 Euro Bußgeld sind drin, heißt es. Sie sind also auch als Erben in der Sanierungspflicht. Die gute Nachricht: Der Staat unterstützt die energetische Sanierung mit Zuschüssen.
red