Im Schadensfall kann es teuer werden: Darauf müssen Hundebesitzer achten

Wer als Hundebesitzer oder -halter seine Aufsichtspflicht verletzt – auch wenn er nur auf ein Tier aufpasst – für den kann es unter Umständen teuer werden. Der Besitzer bzw. Halter haftet nämlich für den Hund. Das hat zum Beispiel jetzt auch eine Hundebesitzerin am Wochenende in Stammbach (bei Münchberg) gemerkt. Ihr Schäferhund ist von ihrem Grundstück auf die Straße gelaufen und vor ein Motorrad gesprungen. Der Hund hat sich dabei laut Polizei nicht verletzt, wohl aber der Motorradfahrer. Die Besitzerin des Schäferhundes muss sich deshalb wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten.
Seit Januar dieses Jahres ist es übrigens verboten, Hunde angekettet oder angeleint auf dem Grundstück zu halten.