Gemeinde Bischofsgrün errichtet Bürgerstiftung: In und für Bischofsgrün wirken

Bürgermeister Michael Schreier und Vorstandsvorsitzender Wolfram Münch unterzeichneten unter dem Dach der „Stiftergemeinschaft der Sparkasse Bayreuth“ die Stiftungsurkunde „Bürgerstiftung Bischofsgrün“.
Die „Stiftergemeinschaft der Sparkasse Bayreuth“ gibt Privatpersonen sowie öffentlichen und gemeinnützigen Institutionen die Möglichkeit, unter ihrem Dach eine eigene Stiftung zu gründen – und das ohne großen Aufwand.
Die Stiftergemeinschaft wurde 2014 gegründet. Seitdem haben sich viele Kommunen im Landkreis Bayreuth dazu entschlossen, eine Bürgerstiftung zu gründen. Das Stiftungsvolumen der Stiftergemeinschaft beläuft sich mittlerweile auf insgesamt über 2 Millionen Euro. Die Bürgerstiftung Bischofsgrün ist mittlerweile die 20. kommunale Stiftung der Stiftergemeinschaft.
Unterzeichnung der Stiftungsurkunde im Rathaus Bischofsgrün
Bürgermeister Michael Schreier und der Vorstandsvorsitzende Wolfram Münch unterzeichnen die Stiftungsurkunde zur Gründung der „Bürgerstiftung Bischofsgrün“ unter dem Dach der „Stiftergemeinschaft der Sparkasse Bayreuth“. Das Stiftungskapital in Höhe von 3.000 Euro stellt die Sparkasse Bayreuth bereit.
Die Erlöse aus der Stiftung sind für gemeinnützige Zwecke und Projekte in der Gemeinde Bischofsgrün bestimmt.
„Das vielfältige und nachhaltige Engagement der Sparkasse Bayreuth für die Kommunen für unsere Heimat resultiert aus der intensiven regionalen Verwurzelung der Sparkasse Bayreuth. Mit der ´Stiftergemeinschaft der Sparkasse Bayreuth´ unterstreichen wir unsere Unternehmensphilosophie und verstärken das soziale Engagement. Wir leisten finanzielle Unterstützung und beraten die Kommunen, damit durch die Gründung von Bürgerstiftungen die Erlöse daraus in der Region Gutes bewirken“, erklärt Wolfram Münch, Vorstandsvorsitzender.
„Die Bürgerstiftung Bischofsgrün wird dauerhaft das Zusammengehörigkeitsgefühl stärken. Die Stiftung kann zielstrebig und nachhaltig soziale und andere Projekte entsprechend dem festgelegten Stiftungsgedanken unterstützen. Stifter gestalten damit die Zukunft ihrer Heimat mit. Die Sparkasse Bayreuth trägt mit der Unterstützung der Bürgerstiftungen den Stiftungsgedanken dankenswerter Weise in die Region.“, so Bürgermeister Michael Schreier.
Hintergrund – Gründung der „Stiftergemeinschaft der Sparkasse Bayreuth“
Das 25-jährige Jubiläum ihrer Stiftung nahm die Sparkasse Bayreuth im Oktober 2014 zum Anlass, die „Stiftergemeinschaft der Sparkasse Bayreuth“ zu gründen, um es potenziellen Stiftern leicht zu machen, schon mit kleinen Beträgen Gutes zu tun. Mit der „Stiftergemeinschaft der Sparkasse Bayreuth“ schafft die Sparkasse Bayreuth eine Möglichkeit, Unterstiftungen unter dem Dach der Stiftergemeinschaft zu gründen. Damit will die Sparkasse Bayreuth Stiftern ein dauerhaftes finanzielles Engagement für die Region ermöglichen.
Die Stifter richten ihre Unterstiftungen in der „Stiftergemeinschaft der Sparkasse Bayreuth“ im Rahmen einer Zustiftung ein. Den Zweck bestimmt der Stifter individuell. Die Verwaltung des Stiftungskapitals übernehmen die Sparkasse Bayreuth und der Treuhänder, die DT Deutsche Stiftungstreuhand.
Die Stiftergemeinschaft ist so angelegt, dass die Sparkasse Bayreuth fast allen Stifterinteressen Rechnung tragen kann. Die Sparkasse kümmert sich dauerhaft – auch nach dem Ableben des Stifters – um eine zielgerichtete Verwendung der Stiftungserträge, wie es der Stifter bestimmt hat. Dabei wirkt der Name des Stifters auf Wunsch nach außen.
Die Stiftergemeinschaft zeichnet sich durch eine einfache und flexible Struktur aus. So erfolgt z. B. die Gründung einer Stiftung unter dem Dach der Stiftergemeinschaft durch wenige Unterschriften. Der bei Gründung benannte Stiftungszweck, kann zu Lebzeiten des Gründers jederzeit neu definiert und angepasst werden. Die Vorteile der Steuerbegünstigung bleiben von der einfachen Struktur unberührt. Im Rahmen bestimmter Höchstgrenzen können Stiftungszuwendungen als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Wertvoll für unsere Region
Die Erlöse aus den Unterstiftungen werden für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke eingesetzt oder können z. B. für wegweisende Projekte in der Region verwendet werden.
red